AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sprungzwei – Sport, Beratung & Stoffwechselanalyse

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Sprungzwei und den Kunden über die Teilnahme an Sport- und Bewegungsangeboten

 sowie über Ernährungsberatung und Stoffwechselanalysen.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Sprungzwei.

A. SPORTANGEBOTE UND MITGLIEDSCHAFTEN

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Angebote auf der Website, in sozialen Medien oder sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Der Kunde gibt durch seine Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch Sprungzwei zustande. Die Bestätigung kann insbesondere elektronisch, per E-Mail oder über das verwendete Buchungssystem erfolgen.

  1. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Angebot.

Die Trainingszeiten, Trainingsorte und sonstigen organisatorischen Informationen werden dem Kunden bei der Buchung bzw. über die hierfür vorgesehenen Kommunikationswege mitgeteilt.

Sprungzwei ist berechtigt, Trainingszeiten, Trainingsorte, Trainer oder den konkreten Ablauf eines Trainings aus organisatorischen, personellen oder witterungsbedingten Gründen in angemessenem Umfang zu ändern.

Ein Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Trainers besteht nicht.

  1. Mitgliedschaften

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden Mitgliedschaften mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit gesetzlich keine andere Form vorgeschrieben ist.

  1. Kündigung durch Sprungzwei

Sprungzwei kann eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • wiederholter Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen,
  • erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen Trainings- oder Sicherheitsregeln,
  • erheblicher Störung des Trainingsbetriebs,
  • aggressivem, beleidigendem oder anderweitig unzumutbarem Verhalten gegenüber Trainern oder anderen Teilnehmern.

Darüber hinaus ist Sprungzwei berechtigt, Mitgliedschaften zu kündigen, wenn ein dauerhaftes Angebot aus betrieblichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen eingestellt werden muss, beispielsweise bei einer dauerhaften Schließung eines Trainingsstandortes oder der Einstellung eines bestimmten Kursangebots.

Soweit möglich, wird Sprungzwei dem Kunden in diesem Fall ein vergleichbares alternatives Angebot unterbreiten.

Kann kein vergleichbares Angebot angeboten werden, endet die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Einstellung des betreffenden Angebots. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume, in denen die vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht werden kann, werden anteilig erstattet.

Weitergehende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

  1. Mindestteilnehmerzahl

Für einzelne Kurse kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden.

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Sprungzwei berechtigt, einen Kurs abzusagen oder dauerhaft einzustellen.

Soweit dem Kunden aufgrund einer solchen Absage keine gleichwertige alternative Leistung angeboten werden kann, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung anteilig erstattet.

  1. Witterungsbedingte und sonstige Ausfälle

Da es sich bei zahlreichen Angeboten um Outdoortraining handelt, können Trainingseinheiten aufgrund von Wetterbedingungen, Unwetterwarnungen, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Sprungzwei kurzfristig geändert, verlegt oder abgesagt werden.

Dies gilt insbesondere bei Gewitter, Sturm, Glätte, extremer Hitze oder anderen Bedingungen, unter denen eine sichere Durchführung des Trainings nicht gewährleistet werden kann.

Sprungzwei entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Trainingseinheit sicher durchgeführt werden kann.

Ein Anspruch auf Durchführung des Trainings an einem bestimmten Ort oder mit einem bestimmten Trainer besteht nicht.

Soweit organisatorisch möglich, wird eine alternative Trainingsmöglichkeit angeboten. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

  1. Ausfall eines Trainers

Bei Krankheit, Verhinderung oder sonstiger Abwesenheit eines Trainers ist Sprungzwei berechtigt, einen anderen qualifizierten Trainer einzusetzen.

Kann keine Vertretung organisiert werden, kann die betreffende Trainingseinheit abgesagt oder verlegt werden.

  1. Nichtteilnahme an gebuchten Gruppentrainings

Die Nichtteilnahme an einer gebuchten Trainingseinheit berechtigt grundsätzlich nicht zur Erstattung oder Nachholung der Trainingseinheit, sofern der Ausfall vom Kunden selbst verursacht wurde.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  1. Beiträge und Zahlungsbedingungen

Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht.

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich monatlich im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlung erfolgt vorzugsweise per SEPA-Lastschriftmandat oder über das jeweils angebotene Zahlungssystem.

Bei Zahlungsverzug ist Sprungzwei berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Kosten und Gebühren geltend zu machen.

Das Recht von Sprungzwei, bei erheblichem Zahlungsrückstand nach vorheriger Mahnung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

  1. Preisänderungen

Sprungzwei ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen unter angemessener Berücksichtigung von Veränderungen der Kosten, insbesondere für Personal, Miete, Betrieb, Beschaffung und gesetzliche Abgaben, anzupassen.

Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.

Soweit dem Kunden aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Sonderkündigungsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.

B. INDIVIDUELLE LEISTUNGEN

 12. Personal Training, Ernährungsberatung und sonstige Einzeltermine

Individuelle Leistungen, insbesondere Personal Training, Kleingruppentraining, Ernährungsberatung und Stoffwechselanalysen, werden als individuell vereinbarte Dienstleistungen erbracht.

Termin, Dauer, Ort und Preis werden bei der Buchung bzw. Terminvereinbarung vereinbart.

  1. Terminabsagen und Nichterscheinen

Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann Sprungzwei eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, sofern der Termin aufgrund der kurzfristigen Absage nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Die Ausfallentschädigung ist auf die für den vereinbarten Termin geschuldete Vergütung begrenzt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bei einer kurzfristigen Absage aus einem wichtigen, vom Kunden nicht zu vertretenden Grund kann Sprungzwei im Einzelfall von der Berechnung einer Ausfallentschädigung absehen.

Kann ein Termin von Sprungzwei nicht eingehalten werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung erstattet.

  1. Ernährungsberatung

Die von Sprungzwei angebotene Ernährungsberatung dient der allgemeinen Information, Beratung und Unterstützung bei einer gesundheitsbewussten Lebensweise.

Sie ersetzt keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder medizinische Behandlung.

Bei bestehenden Erkrankungen, Beschwerden, der Einnahme von Medikamenten oder sonstigen gesundheitlichen Besonderheiten sollte vor einer Ernährungsumstellung eine ärztliche Rücksprache erfolgen.

Sprungzwei übernimmt keine Garantie für einen bestimmten Gewichtsverlust oder einen bestimmten gesundheitlichen Erfolg.

  1. Stoffwechselanalyse / Horisan Metabolic Typing und EVA 3000

Im Rahmen der Stoffwechselanalyse können technische Messverfahren und entsprechende Analysegeräte eingesetzt werden.

Die Ergebnisse dienen der individuellen Information und können als Grundlage für eine persönliche Beratung und Empfehlungen herangezogen werden.

Die Messungen und Auswertungen stellen keine ärztliche Diagnose dar und ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.

Es werden insbesondere keine Krankheiten diagnostiziert oder behandelt.

Die Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen stellen keine Garantie für einen bestimmten gesundheitlichen, körperlichen oder gewichtsbezogenen Erfolg dar.

Soweit für das eingesetzte Gerät ein Medizinproduktstatus besteht, bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben und der vom Hersteller vorgesehene Verwendungszweck unberührt.

C. GESUNDHEIT, HAFTUNG UND SICHERHEIT

16. Gesundheitliche Voraussetzungen

Die Teilnahme an den Sport- und Bewegungsangeboten von Sprungzwei setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Belastbarkeit voraus.

Der Kunde ist verpflichtet, Sprungzwei bzw. den jeweiligen Trainer vor Beginn des Trainings über gesundheitliche Einschränkungen, bestehende Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Teilnahme am Training relevant sein können.

Bei Unsicherheit über die eigene Belastbarkeit sollte vor der Teilnahme eine ärztliche Rücksprache erfolgen.

Die Teilnahme am Training erfolgt nur im Rahmen der persönlichen körperlichen Belastbarkeit. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

Sprungzwei bzw. die Trainer können die Teilnahme an einzelnen Übungen oder an einem Training ablehnen oder abbrechen, wenn aus ihrer Sicht eine gesundheitliche Gefährdung des Kunden besteht.

  1. Haftung von Sprungzwei

Sprungzwei haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sprungzwei, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Sprungzwei nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

  1. Eigenverantwortliche Teilnahme

Der Kunde ist für die Einschätzung seiner persönlichen Leistungs- und Belastungsfähigkeit verantwortlich.

Übungen dürfen jederzeit abgebrochen werden, wenn sich der Kunde körperlich nicht wohlfühlt oder Schmerzen, Schwindel, Atemnot oder sonstige Beschwerden auftreten.

Die eigenverantwortliche Teilnahme des Kunden begründet keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung von Sprungzwei.

  1. Verhalten während des Trainings

Der Kunde hat die Anweisungen der Trainer zu beachten und sich so zu verhalten, dass weder er selbst noch andere Teilnehmer gefährdet werden.

Bei wiederholter Missachtung von Sicherheits- oder Trainingsanweisungen kann Sprungzwei den Kunden von der jeweiligen Trainingseinheit ausschließen.

Ein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung der Trainingseinheit besteht in diesem Fall nicht, soweit der Kunde den Ausschluss zu vertreten hat.

  1. Persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Wertsachen, Kleidung, Smartphones oder sonstige Gegenstände, übernimmt Sprungzwei keine Haftung, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sprungzwei, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

D. FOTO- UND FILMAUFNAHMEN

21. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen

Im Rahmen von Trainings, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten von Sprungzwei können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden auf denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennbar sein können.

Sie erklären sich bei der Buchung einer unserer Dienstleistung oder bei Besuch einer unserer Veranstaltungen damit einverstanden, dass im Rahmen dieser Fotos und/oder Videos von den anwesenden Personen gemacht werden. Diese Fotos/ Videos werden zu Werbe- und Promotionszwecken auf unserer Homepage https://www.sprungzwei.de oder unseren Seiten bei YouTube, Instagram oder Facebook verlffentlicht. Des weiteren kann eine Veröffentlichung in Printmedien erfolgen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit unter info@sprungzwei.de einer Veröffentlichung zu widersprechen

E. DATENSCHUTZ

22. Datenschutz

Sprungzwei verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Sprungzwei.

F. ONLINE-BUCHUNGEN UND VERBRAUCHERRECHTE

23. Online-Buchungen

Bei Buchungen über die Website oder ein Online-Buchungssystem gelten ergänzend die dort angegebenen Buchungsbedingungen.

Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Buchung werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsinformationen, der Preis und die sonstigen relevanten Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden Kunden über ihr Widerrufsrecht und dessen Voraussetzungen gesondert informiert.

  1. Kündigung von Online-Verträgen

Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Sprungzwei für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung.

G.VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

25. Verbraucherstreitbeilegung

Sprungzwei ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sofern Sprungzwei aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu Angaben zur Verbraucherschlichtung verpflichtet ist, werden die jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten erfüllt.

H. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

26. Änderungen der AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird der Kunde über Änderungen gesondert informiert und erhält die Möglichkeit, diesen zu widersprechen bzw. den Vertrag zu kündigen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere soweit diese aufgrund des Wohnsitzes des Verbrauchers zwingend anzuwenden sind.

 

 

 

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